Allgemeine Geschäftsbedingungen der BuildOne GmbH
1. Geltungsbereich, Inkrafttreten
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen der BuildOne GmbH (nachfolgend „BuildOne“) – namentlich Projektleitung, Planung, Organisation und Realisierung von temporären Bauten im Messe‑ und Eventbereich sowie damit verbundene Dienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir in Schriftform oder in Textform (z.B. per E-Mail) ausdrücklich zustimmen.
1.3 Sofern ein Vertragsangebot (Offerte) von diesen AGB abweicht, haben die Bestimmungen des Angebots Vorrang, soweit dies ausdrücklich festgehalten ist.
2. Angebote, Vertragsschluss, Widerruf des Angebots
2.1 Unsere Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2 Wir behalten uns vor, eine Offerte, die noch nicht vom Kunden angenommen wurde, jederzeit zurückzuziehen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass wir die Leistung nicht fristgerecht erbringen könnten.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt (formfrei, auch mündlich möglich) und wir die Annahme in Schriftform oder in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigen. Mit der Annahme erkennt der Kunde diese AGB an.
2.4 Änderungen oder Stornierungen nach Vertragsbestätigung sind nur mit unserer Zustimmung zulässig und können zu Zusatzkosten führen.
3. Preise, Steuern und Nebenkosten
3.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren (z. B. Mehrwertsteuer) gehen zu Lasten des Kunden.
3.3 Unvorhersehbare Kostensteigerungen (z. B. Materialpreise, Zoll, Transport) behalten wir uns vor, anteilig weiterzugeben, soweit dies zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht absehbar war.
4. Zahlungsbedingungen, Anzahlung, Verzug
4.1 Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig.
4.2 Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
4.3 Die erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unsererseits vorbehalten – wir können Leistungen einstellen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern, wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
4.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe 5% zu verlangen sowie Inkassokosten, Anwalt- und Gerichtskosten beizurechnen.
4.5 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Leistungsumfang, Ausnahmen, Zusatzleistungen
5.1 Der genaue Leistungsumfang wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten. Alle darüberhinausgehenden Leistungen werden gesondert berechnet.
5.2 Leistungen, die üblicherweise nicht im Standardumfang enthalten sind (z. B. spezielle Genehmigungen, Endreinigung, Sicherheitsdienste, technische Schnittstellen, Spezialtransport, Behördenverfahren), sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht gesondert vereinbart.
5.3 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in Schriftform oder in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt wurden. Sie setzen voraus, dass der Kunde alle notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig erbringt (z. B. Genehmigungen, Informationen, Freigaben).
5.4 Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach (z. B. verspätete Genehmigungen, verspätete Zahlung, unvollständige Informationen), verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen, und wir sind von etwaigen Verzugsfolgen befreit.
6. Pflichten des Kunden, Versicherung, Sorgfalt
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, uns alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für Planung und Durchführung erforderlich sind.
6.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen, behördlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben eingehalten werden (z. B. Brandschutz, Bauordnung).
6.3 Der Kunde versichert, dass er ausreichend gegen Beschädigung, Diebstahl und Verlust versichert ist, solange Objekte, Materialien oder Bausysteme sich am Einsatzort befinden oder in seinem Gewahrsam sind.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, Objekte, Materialien und Bausysteme pfleglich und sachgerecht zu behandeln, nicht zu verändern und vor schädigenden Einflüssen (Wetter, Vandalismus etc.) zu schützen.
6.5 Der Kunde haftet für Übernutzung, Schäden oder Verlust über das vertragsgemässe Mass hinaus.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Soweit wir dem Kunden Materialien, Bausysteme oder Objekte überlassen, bleibt das Eigentum bei uns oder dem Vorlieferanten, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis erfüllt sind (Eigentumsvorbehalt).
7.2 Der Kunde darf nicht über diese Objekte verfügen (z. B. Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung).
7.3 Sollte der Kunde diese Gegenstände Dritten zur Verfügung stellen, gehen sämtliche damit verbundenen Kosten, Schäden oder Aufwendungen zu Lasten des Kunden.
8. Mängel, Gewährleistung, Prüfpflicht und Rüge
8.1 Wir prüfen die Objekte / Leistungen vor Übergabe auf vertraglich zugesicherte Eigenschaften.
8.2 Der Kunde hat die gelieferten Objekte und Leistungen bei oder unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
8.3 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge oder akzeptiert er Leistungen ohne Vorbehalt, gelten sie als genehmigt und spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
8.4 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Wir können frei wählen, ob Reparatur oder Ersatz erfolgt.
8.5 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.6 Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert beschränkt und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zulässig.
9. Haftung, Haftungsausschluss
9.1 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.
9.2 Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.3 Wir schließen – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter und Verzögerungsschäden aus.
9.4 Unsere Haftung ist auf den vertraglich vereinbarten Auftragspreis begrenzt.
9.5 Für das Verschulden von Hilfspersonen haften wir nur im Rahmen dessen, soweit deren Verschulden uns zugerechnet werden kann.
10. Höhere Gewalt
10.1 Bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, welche die Leistungserbringung verzögern oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks, Versorgungsengpässe), sind wir berechtigt, die Leistung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Wird eine Leistung erheblich beeinträchtigt oder unmöglich, können beide Parteien vom betreffenden Vertragsteil zurücktreten.
10.3 Der Kunde kann eine Erklärung verlangen, ob wir in angemessener Frist liefern / erbringen wollen. Wird diese Frist verstreichen gelassen, kann der Kunde zurücktreten.
11. Mitwirkungspflichten, Lizenzen, Genehmigungen
11.1 Der Kunde trägt auf eigene Kosten Verantwortung für die Einholung und Abführung aller erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen, Lizenzen (z. B. von Verwertungsgesellschaften wie SUISA), Gebühren und behördlichen Vorschriften.
11.2 Ebenso liegen alle administrativen Verpflichtungen (z. B. Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen) in der Verantwortung des Kunden.
12. Vertraulichkeit, Urheberrechte, Nutzungsrechte
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Angebote, Pläne, Entwürfe etc., auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, geheim zu halten und sie Dritten gegenüber nicht offenzulegen.
12.2 Alle von uns erstellten Unterlagen (Planungen, Skizzen, Layouts, Entwürfe etc.) bleiben geistiges Eigentum von BuildOne. Eine Nutzung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
12.3 Nutzungsrechte, sofern eingeräumt, gelten nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum und Zweck.
13. Änderungen der AGB, Teilunwirksamkeit
13.1 Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die neuen AGB gelten ab dem angegebenen Zeitpunkt für alle neuen Verträge.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
14.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen BuildOne und dem Kunden gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
14.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BuildOne (8309 Nürensdorf).
14.3 Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz von BuildOne, soweit nichts anderes vereinbart.
15. Anerkennung für ihre Leistung (Jaquelines streng geheime Brownies)
15.1 Nachdem Sie sich tapfer durch all die endlosen AGBs gekämpft haben, flattert Jaqueline, die Möwe, mit stolzgeschwellter Brust herbei. „Respekt!“, ruft sie, „nur wenige schaffen es bis hierher. Als Belohnung weihe ich Sie nun in mein streng gehütetes Geheimnis ein: das Rezept für die saftigsten Brownies jenseits des Hafens.
15.2 Sie senkt verschwörerisch die Stimme. „Zuerst,“ erklärt sie, „lassen Sie 200 g Zartbitterschokolade und 150 g Butter langsam miteinander verschmelzen. Sie sollen nicht brennen, sondern sich liebevoll vereinen, wie zwei Agenten im Undercover-Einsatz.“
15.3 Dann flattert sie aufgeregt mit den Flügeln. „In einer zweiten Schüssel schlagen Sie 3 Eier, 200 g Zucker und 1 Päckchen Vanillezucker, bis die Mischung heller ist als ein Möwenbauch im Sommerlicht. Genau jetzt geben Sie die Schoko-Butter-Mischung dazu, vorsichtig, wie ein Schmuggler, der keine Spuren hinterlässt.“
15.4 „Danach,“ fährt sie fort, „streuen Sie 100 g Mehl, 30 g ungesüßtes Kakaopulver und eine Prise Salz hinein. Das ist wie der Zauberstaub, der aus einer simplen Masse eine Legende macht. Und falls Sie noch 100 g gehackte Nüsse oder Schokostückchen haben, schmuggeln Sie sie unauffällig hinein. Mehr Knuspern, mehr Glück.“
15.5 Mit einem triumphierenden Schrei landet Jaqueline neben dem Backofen. „Giessen Sie den Teig in eine Form (ca. 20 × 30 cm), schieben Sie ihn bei 180 Grad Celsius hinein und warten Sie geduldig. Aber Achtung! Nicht zu lange – Brownies müssen innen noch feucht bleiben. Alles andere wäre Verrat.“
15.6 Nach etwa 25–30 Minuten zieht man die Form aus dem Ofen. Der Duft allein könnte ganze Möwenschwärme anlocken. Jaqueline nickt zufrieden, als die Brownies abkühlen und in Quadrate geschnitten werden. „Mission erfüllt,“ sagt sie stolz. „Jetzt genießen Sie Ihr Stück vom süssen Geheimnis – aber verraten Sie niemandem, dass Sie es von uns haben.“



